Willkommen!

Über uns

Unsere Gesellschaft, die Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Balaton wurde am 25. August 2009 gegründet. Die Firma sorgt für die Fischrei und Angeln am Balaton durch ihren Rechtsvorgänger seit 113 Jahren.

Die Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Balaton ist 100 prozentlich das Eigentum des Ungarischen Staates.

Unsere Hauptaufgabe am Plattensee und auf dessen Gäwesser ist einen Fischwirtschaft nach ökologischer Ansicht vollzuführen. Das wichtigste Ziel ist die Umstellung des Fischwirtschftes so, dass wir die Vielfältigkeit des Fischbestandes im Balaton aufbewahren können, für die Angler einen optimalen Fang aus wertvollen Fischarten bieten zu können. Mit dieser Umstellung sind wir verpflichtet in der Aufbewahrung der Naturwerte und in der Entwicklung des Qualitätstourismuses.

 

Die Haupttätigkeiten unserer Gesällschaft:

  • Selektive Fischerei auf dem Balaton und Klein-Balaton mit der Regelung des Bestandes von Fremden Fischarten
  • geplante Fischsiedlungen nach den Behörden zugelassenen Fischwirtschaftsplan
  • Fischwirtschaft in eigenen Teichen, damit wir die Siedlungen mit selbst gezüchtete Fische sichern können
  • Fischwacht um den Fischbestand des Plattensees zu bewahren
  • Behandlung von natürlichen Fischuntergang
  • Ausgabe der Anglerscheine für den Plattensee, Angeltourismus, Betätigung eigener Teichen
  • Behandlung des Plattensees nach ökologischen Ansichten und Vermehrung des Heimfischbestandes

Kontakt

Balatoni Halgazdálkodási Nonprofit Zrt.

Fischwirtschaftliche Nonprofit geschlossene AG am Balaton
Horgony Str. 1. 8600 Siófok 
Postadresse: 8601 Siófok, Postfach 18
Telefon: +36 84 519-640

E-Mail: titkarsag@balatonihal.hu 

Die Angelordnung am Plattensee

Gültig: Ab dem 1. Januar 2024 für alle Fischereigebiete, die von der Fischereiorganisation zum Angeln genutzt werden [Plattensee und sein Wassersystem sowie der Kis-Balaton-Stausee Nr. 1]

 

Am Plattensee und auf seinem Wassersystem ist Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee (Siófok 8600, Horgony Str. 1.) berechtigt zu angeln. Die Angler am Balaton sollen -auber den Rechtsvorschriften- die Vorschriften der sich den örtlichen Verhältnissen anpassenden Angelordnung kennenlernen und sie einhalten, die in einigen Fragen strenger sind als die gültigen Rechtsvorschriften. Unkenntnis ist keine Entschuldigung. Die einheitliche lokale Fangordnung kann auf www.balatonihal.hu nachgelesen werden. Außerdem haben wir jedem Gebietsticket einen Auszug aus der Angelordnung (AAO) beigefügt, der nur die relevanten Punkte der Fangordnung enthält, die sich speziell auf den Angler beziehen, der sie gekauft hat. Aus diesem Grund ist die Nummerierung des II. Kapitel der AAO ist nicht fortlaufend und die Kapitel VI. und VIII. kann nur in der einheitlichen lokalen Angelordnung gelesen werden.

 

I. Allgemeine Regulierungsvorschriften

 

1. Der Angler muss vor dem Angeln das Fischerei-gesetz CII./2013., die Verordnung 133/2013. (XII. 29.) und die Angelordnung am Plattensee studieren und während des Angelns jederzeit befolgen.

2. Beim Verstoß gegen das Fischerei-gesetz CII./2013. oder die Verorrdnung 133/2013. (XII. 29.) wird die regionale Angelerlaubnis widerrufen. Diesgilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Angelordnung am Plattensee und die Nationale Angelordnung!

3. Mit dem Erwerb der regionalen Angelerlaubnis stimmt der Besitzer der Erlaubnis zu, daß während des Angels, bei bestehendem Verdacht von Verstößen gegen die Verordnung Foto, Video- oder Audioaufnahmen von ihm gemachen werden dürfen. Die Aufnahmen werden dann im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften genutzt.

4. Mit dem Erwerb einer Bereichskarte haben Sie einen Zivilvertrag mit Balaton Halgazdálkodási Nonprofit ZRt. (Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee) geschlossen und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen vereinbart. Die Bereichskarte gilt ausschließlich zum Angeln!   

5. Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, melden Sie diese bitte an die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers SMS: +36 30 3503333, E-Mail: halorzes@balatonihal.hu

Wir garantieren die Anonymität des Bewerbers!

6. In den Wassereinzugsgebieten des Plattensees werden derzeit Fischkennzeichnungserhebungen durchgeführt.Wenn Sie einen gekennzeichneten Fisch fangen, senden Sie bitte die folgenden Daten an unsere Adresse: Gewicht und Länge des Fisches, Ort und Zeit des Fangs sowie das Etikett. Wenn Sie die Daten per E-Mail senden, reicht ein Foto des Fisches und des Etiketts aus, wenn die Nummerierung lesbar ist. Datenabsender werden belohnt.

 

II. Besondere Angelbestimmungen

a) Berechtigungen für Kartenarten

 

7. Die allgemeine Gebietskarte berechtigt den Angler zum Angeln auf der gesamten Oberfläche des Plattensees von Schiffen aus, die gemäß den Navigationsvorschriften als Freizeitfahrzeuge eingestuft sind, oder von Schiffen einer höheren Kategorie (mit einer Registrierungsnummer) und natürlich von einem Ruderboot aus, auch zum Angeln vom Ufer.

Das Angeln oder Mitführen von Angelausrüstung an Bord von Wasserfahrzeugen ohne Kennzeichen, die die Küstenlinie um 1.500 Meter verlassen, ist nur im Besitz einer allgemeinen Gebietskarte gestattet.

8. Die allgemeine Gebietskarte berechtigt den Angler zum Angeln auf der gesamten Oberfläche des Plattensees mit einem von der Schifffahrtsordnung als Sportboot eingestuften Wasserfahrzeug oder einem Wasserfahrzeug einer höheren Kategorie (mit Registrierungsnummer), natürlich auch von einem Ruderboot und auch zum Uferangeln geeignet.

9. Die Uferkarte für Erwachsene berechtigt zum Angeln vom Ufer, von einem Anglersteg (auch freistehende Anglerstege) und beim Waten im Wasser. Die Berechtigungen der Uferkarten für Senioren über 65 und Jugend-Uferkarten sind die gleichen wie bei der Wasserfahrzeugkarte.

10. Darüber hinaus gelten alle allgemeine-, Wasserfahrzeugkarten und Uferkarten für die folgenden Angelgebiete des Plattensees und seines Wassersystems (Wassergebietcode: 14-002-2-1):

Auf den einströmenden Gewässern aus der Mündung des Plattensees auf folgenden Strecken:

-auf der Nyugati övcsatorna (Westkanal) bis zur Mündung des Határkülvíz-Kanals (Csömendi-Graben) sowie auf der Sári- und Cigány-belvízcsatorna (Sári-Binnenkanal und dem Cigány-Binnenkanal) zwischen der Straße nach Somogyszentpál und dem Nyugati övcsatorna (Westkanal).

-auf dem Fluss Zala bis zur Eisenbahnbrücke von Fenékpuszta.

-auf dem Hévíz-Kanal von der Mündung bis zum 50 m stromabwärts gelegenen Abschnitt, gemessen von der Schleuse des Sees, am Páhoki-Kanal von der Mündung bis zum Hévíz-Kanal

-weiterhin am Kis-Balaton (Klein-Balaton) - Stausee Nr. 1 (Wassergebietcode: 20-019-2-1), auf beiden Seiten der Straße zwischen Zalavár und Zalaszabar, am Südufer des Zala-Flussbettes vom Zufluss vom Bárándi-patak (Bárándi-Strom) bis zur Barriere 50 Meter unter dem Zalavári-Versteck (Zalavár-Brücke) sowie auf dem Babos-sziget (Babos-Insel) und auf dem Kányavári-sziget (Kányavári-Insel).

- am Egyesített-övcsatorna (Vereinigter Gürtelkanal) von der Bárkázó-híd (Lastkahnbrücke) zum Einfluss des Gyöngyös-Baches,

- am Fenyvesi-nyomócsatorna (Fenyvesi-Druckkanal) zum Pumpenhaus,

- am Keleti-Bozót-csatorna (Östlicher Buschkanal) zur Brücke zwischen Lengyeltóti und Buzsák,

- am Jamai-Patak (Jamai-Bach) zur Entwässerungsschleuse des Fischteichs in Bugaszeg,

- am Tetves-Patak (Tetves-Bach) zur Entwässerungsschleuse der Fischteiche von Balatonlelle,

- am Kismetszés-Bach zur Hauptstraße Nr. 70,

- am Nagymetszés-Bach zur Holzbrücke in Szólád,

- an den Bächen Lesence, Kétöles, Tapolca, Egervíz und Burnót sowie am Egermalom-Kanal bis zur Hauptstraße Nr. 71

- Auf dem Határkülvíz-csatorna (Határkülvíz-Kanal), auch bekannt als Csömendi-árok (Csömendi-Graben), vom Einfluss auf den Nyugati-övcsatorna (Westgürtelkanal) bis zur Brücke zwischen Nikla und Csömend, mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Nagybereki Fehér-víz.

Weitere Details zu den oben genannten Angelplätzen, Ticketschalterstandorten und anderen nützlichen Informationen finden Sie auf der Karte unter www.adatbazis.balatonihal.hu.

11. Die wöchentliche und die 72-Stunden Hineinschleppen/Hineintragen Methode-Karten berechtigen den Angler, die Hineinschleppen/Hineintragen Methode vom Ufer oder von einer im Wasser stehenden Plattform mit der Einhaltung der Verordnung von dieser Methode, die auf die Karte beigefügt ist. Diese Karten berechtigen den Angler nicht, Fische zu halten!

12. Die zusätzlichen 24-Stunden- oder 72-Stunden-Karten können nur von Anglern erworben werden, die im Besitz einer Wasserfahrzeug-Jahreskarte oder einer Ufer-Jahreskarte sind und diese nur zusammen mit einer Jahreskarte gültig sind. Die Fangquote des Freizeit-Jahreskarteninhabers wird durch die erworbene Zusatzkarte nicht beeinträchtigt.

13. Die Jahreskarte für den Kis-Balaton (Kleiner Balaton) gilt für den Kis-Balaton-Stausee Nr. 1 Küstenbereiche gemäß Punkt 10.

14. Die Jahresgebietskarte für den Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal) gilt für den Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal) von der Brücke an der Rákóczi Ferenc Straße bis zur Mündung des Határkülvíz-Kanals (Csömendi-Graben) und auch am der Sári-belvízcstorna und Cigány-belvízcsatorna (Sári-Binnenkanal und dem Cigány-Binnenkanal) zwischen der Straße nach Somogyszentpál und dem Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal), sowie am Határkülvíz-csatorna (Határkülvíz-Kanal), auch bekannt als Csömendi-árok (Csömendi-Graben), vom Einfluss auf den Nyugati-övcsatorna (Westgürtelkanal) bis zur Brücke zwischen Nikla und Csömend, mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Nagybereki Fehér-víz.

15. Die territoriale Gültigkeit der Touristen-Gebietskarten entspricht der der Uferkarten. Die Touristen-Gebietskarte kann nur von einem Angler gekauft werden, der über eine jährliche nationale Touristen-Angelschein verfügt. Darüber hinaus kann der Inhaber einer jährlichen nationalen Touristen-Angelschein nur mit eine Touristen-Gebietskarte bedient werden.

16. Angler, die Angelkarte für Erwachsene gekauft haben, dürfen gleichzeitig zwei Ruten verwenden. Von Erwachsenen dürfen täglich höchstens 5 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 3 St. zu einer Fischart gehören dürfen Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 10 kg zu fangen.

17. Angler, mit Junior-Karte oder mit Touristen-Gebietskarte dürfen gleichzeitig eine Rute verwenden. Von Jugendlichen dürfen täglich höchstens 3 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 2 St. zu einer Fischart gehören können. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 5 kg zu fangen.

18. Angler, mit Kinder-Karten dürfen gleichzeitig eine Rute und ein Köderfischnetz verwenden, aber nur wenn das Netz nicht größer als 1x1 Meter ist. Kinder dürfen mit einem Angeln und mit beliebiger Methode (auf Grund, Spinnfischen, mit der Pose) angeln. Sie dürfen 1 St. den Größenbeschränkung unterliegenden Fisch und 3 Kilogramm den Größenbeschränkungen nicht unterliegenden Fisch fangen.

Kinderkarten gelten als Uferkarten. Besitzt die erwachsene Begleitperson jedoch eine Wasserfahrzeugkarte, eine allgemeine Gebietskarte, ein Hineinschleppen/Hineintragen-Jahreskarte, kann der Kinderkarteninhaber mit den gleichen Rechten wie er/sie angeln.

19. Abgesehen von den Angelruten darf der Angler ein Köderfisch-Hebenetz mit einer Oberfläche von maximal 1 m2 verwenden, das zum Sammeln von fangbaren Köderfischen von höchstens 15 cm erforderlich ist, die ausschließlich zum Angeln verwendet werden.

20. Mit 24 Stunde-Karte für einen Tag dürfen nur so viele Fische gefangen werden, (bei Jugendkarte per Angelordnung) wie viele nach dem Gesetz für einen Tag bestimmt sind. 

21. Mit 72 Stunden-Karte dürfen nur so viele Fische gefangen werden, (bei Jugendkarte per Angelordnung) wie viele nach dem Gesetz für 3 Tage bestimmt sind. Tagesbegrenzung ist nach dem Gesetz gültig.

 

b) Mengenmäßige Beschränkungen, Größenbeschränkungen und Schonzeiten

 

22. Erwachsene Angler dürfen jährlich insgesamt 100 Stück der anzahlbeschränkten Fischarten halten, davon insgesamt maximal 60 Stück Raubfische, davon maximal 10 Stück Zander mit einem Gewicht von 5 kg oder schwerer!

Jugendanglern dürfen jährlich insgesamt 50 Stück der anzahlbeschränkten Fischarten halten, davon insgesamt maximal 30 Stück Raubfische, davon maximal 1 Stück Zander mit einem Gewicht von 5 kg oder schwerer!

Kinderanglern dürfen jährlich insgesamt 20 Stück der anzahlbeschränkten Fischarten halten, davon insgesamt maximal 10 Stück Raubfische, davon maximal 1 Stück Zander mit einem Gewicht von 5 kg oder schwerer!

Die genaue Führung des Anglertagebuches ist Pflicht! Der Angler ist für die Richtigkeit der eingegebenen Gewichtswerte (kg) verantwortlich. Bei einer Abweichung zwischen eingegebenem und tatsächlichem Gewicht kann die Regionalkarte entwertet werden! Der Gewichtswert des Zanders ab 5 kg ist gleichzeitig mit dem Anglertagebucheintrag einzukreisen, um die Jahresquote eindeutig nachvollziehen zu können.

23. Die Besitzer einer Jahresgebietskarte für den Kis-Balaton (Kleiner Balaton) oder eine Jahresgebietskarte für den Nyugati-övcsatorna (Westgürtelkanal) dürf im Laufe des Jahres insgesamt 30, den Größenbeschränkungen unterliegenden Fische fangen. Nach dem Erreicher der Quote es besteht keine Möglichkeit, eine zweite Karte zu kaufen.

24. Im Kleinen-Balaton darf täglich nur ein mit Größenlimitation geschützter Raubfisch ausgefangen werden. (Zander, Hecht, Wels, Wolgazander, Rapfen)

25. Im Unterschied zum Fisherei-gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) sind die Größenbeschränkungen am Plattensee und seinen Wassersystem: Karpfen: 35 cm, Zander: 35 cm, Rapfen: 45 cm, Hecht: 45 cm.

26. Im Unterschied zum Fisherei-Gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) Vorschriften, die Fanggrenzen berücksichtigen, kann nur ein Stück Rapfen pro Tag gehalten werden.

27. Es ist verboten, Karpfen die mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse messen, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, den Fisch rücksichtsvoll und sofort wieder zurückzusetzen.

28. Es ist nur gestattet pro Tag EINEN Zander, der mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse misst, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, jeden weiteren Zander mit mehr als 70 cm rücksichtsvoll und sofort wieder zurückzusetzen.

 29. Aus Hechte die mehr als 75 cm von der Spitze der Nase an der Basis der Schwanzflosse messen, darf man nur EINEN Stück halten! Angler sind verpflichtet, weitere gefangene Hechte die größer als den oben genannten Messen sind rücksichtsvoll und sofort frei zu setzen (nach möglicherweise ein paar schnelle Fotos).

30. Das Schonmaß für Flussbarsche ist 15 cm, gemessen von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse. Es ist erlaubt höchstens 2 kg Barsch pro Tag zu behalten. (Der Barsch ist nicht in der Jährliche 100 Stück Quote einbezogen, aber muss in der täglichen Quote der 10 kg „andere Fischarten“ eingerechnet werden.) 

31. Es ist VERBOTEN die im Balaton und seinen Wassersystemen gefangene Rutte/ Aalrutte/ Quappe (Lota lota) zu behalten!

 

Mengenmäßige Beschränkungen, Größenbeschränkungen und Schonzeiten Gemäß der Angelordnung am Plattensee und dem Kalender 2024 aktualisiert

Fischart

Schonzeit

Mindestmaß

Mengenmäßige Beschränkung pro Tag

Weitere Beschränkungen

Hecht (Esox lucius)

01.02. - 30.04.

mindestens 45 cm

3 St

Über 75 cm 1 Stück darf behaltet werden pro Tag

Rapfen (Aspius aspius)

01.03. - 30.04.

mindestens 45 cm

1 St

 

Barsch (Perca fluviatilis)

01.03. - 30.04.

mindestens 15 cm

2 kg

Höchstens 2 kg darf behaltet werden pro Tag

Zander (Sander lucioperca)

01.03. - 30.04.

mindestens 35 cm

3 St

Über 70 cm 1 Stück darf behaltet werden pro Tag

Wolgazander (Sander volgensis)

01.03. - 28.06.

mindestens 25 cm

3 St

 

Ziege (Pelecus cultratus)

15.04. - 31.05.

mindestens 20 cm

3 kg

 

Döbel (Squalius cephalus)

15.04. - 31.05.

mindestens 25 cm

3 kg

 

Aland (Leuciscus idus)

15.04. - 31.05.

mindestens 20 cm

3 kg

 

Zährte (Vimba vimba)

15.04. - 31.05.

mindestens 20 cm

3 kg

 

Nase (Chondrostoma nasus)

15.04. - 31.05.

mindestens 20 cm

3 kg

 

Barbel (Barbus barbus)

15.04. - 31.05.

mindestens 40 cm

3 St

 

Karpfen (Cyprinus carpio)

02.05. - 31.05.

mindestens 35 cm

3 St

Obligatorische Zurückzetsung über 70 cm

Schleie (Tinca tinca)

02.05. - 14.06.

mindestens 25 cm

3 St

 

Wels (Silurus glanis) 

02.05. - 14.06.

mindestens 60 cm

3 St

Die Schonzeit der Wels gilt für alle Größen.

Bachforelle (Salmo trutta m. fario)

02.10. - 29.03.

mindestens 22 cm

3 St

 

Quappe (Lota lota)

Es ist verboten, das ganze Jahr über zu behalten!

 

 c) Saisonale Beschränkungen

 

32. Vom 1. März bis zum 30. April ist auf den ganzen Plattensee verboten Köderfische, Fischschnitte oder Kunstköder auf jedem Angelplatz (Küste, Plattforme, Wasserfahrzeuge oder im Wasser stehend) halten oder mit diesen zu angeln. Es ist weiterhin verboten Rapfen, Hecht, Wolgazander, Barsch und Zander beizuhalten. (Köder aus Gummi / Silikon / Styropor, der Mais oder andere Samen oder Pellets imitieren, gelten in diesem Punkt der Fangverordnung nicht als Kunstköder, daher ist ihre Verwendung für das Friedfisch-Angeln gestattet.)

33. Vom 1. April bis 30. April ist das Angeln von allen Wasserfahrzeugen (Segelbooten, Booten usw.), Wassersportgeräten (Kajaks, Kanus usw.) und anderen Badegeräten nur unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

• Vom Ufer und vom Rand des Küstenschilfs aus ist das Angeln innerhalb von maximal 50 m entlang des Nordufers und innerhalb von maximal 300 m entlang des Südufers erlaubt. Die beiden Treffpunkte der Nord- und Südküste: die Einfahrt zum Hafen von Peremarton Anglerverein (Peremarton HE) in Balatonkenese (47 ° 02'21,5 "N; 18 ° 04'15,9" E) und die Einfahrt zum Hafen der Erdölindustrie Anglerverein (Kőolajipari Sporthorgász Egyesület) in Keszthely (46 ° 43 '30,1 "N 17 ° 14'44,8" E).

• Angeln ist nur zwischen 06:00 und 20:00 Uhr erlaubt. Die Uhrzeiten geben die Abfahrt vom Hafen und die Ankunftszeit an!

• Es ist VERBOTEN, Angelausrüstung in einem Wasserfahrzeug mitzuführen, das auf den offenen Gewässern des Plattensees außerhalb des definierten Küstenstreifens fährt!

• Ein Verstoß gegen das Obige gilt als eklatanter Verstoß und kann zu einem 5-jährigen Verbot des Erwerbs von Bereichskarten führen!

• Die Befreiung gilt nicht für folgende Uferabschnitte, an denen das Angeln noch ausschließlich vom Ufer aus erlaubt ist:

            ◦ entlang der Küstenlinie der Halbinsel Tihany, dh: in Balatonfüred von der Mündung des Aszófő-Séd (46 ° 55'55,4 "N; 17 ° 51'36,1" E) bis zur Hafeneinfahrt der Bozsai AV (Bozsai HE) (46 ° 54'39, 6 "N; 17 ° 49'45,2" E)

            ◦ in Balatonföldvár von der Westmole des Yachthafens (46°51'28.2" N; 17°52'42.3" E) bis zum "Ferienstrand Irmák" in Balatonszárszó (46°50'32.6"N; 17°51'15.0 "E)

            ◦ Von der Westmole der Marina in Fonyód (46°45'11.0" N 17°33'08.7" E) bis zur Wassergewinnungsanlage Fonyód-Bélatelep (46°44'23.0" N 17°31'36.9" E)

            ◦ in Balatonberény vom östlichen Ende der Napfény-Promenade (46°42'55.8" N 17°20'23.3" E) bis zur Vogelberingungsstation Fenékpuszta (46°42'49.8" N 17°15'02.6" E)

34. Vom 15. April bis 15. Juni gilt ein generelles Angelverbot im Eastern Bush Canal südlich der Autobahnbrücke M7 (dh im oberen Abschnitt). Daher ist es VERBOTEN, sich mit einem für den Fischfang geeigneten Gerät im genannten Angelgebiet und an dessen Ufer aufzuhalten!

 35. Vom 1. November bis zum 31. März darf man von Wasserfahrzeuge von 06:00 bis 22:00 Uhr angeln, das Nachtfischen ist verboten! Die Termine geben die Abfahrt vom Hafen sowie die Ankunft im Hafen an! Uferangeln ist von dieser Bestimmung nicht betroffen.

36. Innerhalb von 50 Metern Entfernung von der Brücke auf dem Fluss Zala in Zalavár darf man nur mit einem Einzelhaken angeln, außerdem ist es verboten zwischen 1 Dezember – 30. April, mit der Spinnmethode zu fischen.

 

d) Einschränkungen hinsichtlich der Angelmethoden

 

37. Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist nur Personen erlaubt, die im Besitz eines speziellen Bereichskarte zum Hineinschleppen/Hineintragen der Köder (Jahres-, Wochen- oder 72-Stunden-Karte) sind. Dabei gilt es die getrennt beigefügten Verordnung und die als Anhang bei die angeführten Erlaubnisse oder den Bestimmungen auf unserer Website zu folgen (www.balatonihal.hu/behuzoshorgaszat). Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist das Angelmethode wenn der Abstand zwischen dem Haken und der Angelrute wird nicht nur durch die Wurfkraft bestimmt, also der Angler bringt ihre Köder mit der Hilfe einem Geräte (z.b. Boot, Futterboot mit Fernbedienung, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne den Köder hinein zu würfen, in die Wasser zu Fuß gehend oder schwimmend es hineinbringt, und nachdem er den Biß am Ufer oder an einem mit dem Ufer verbundene Steg erwartet. Es gilt auch als Hineinschleppen, wenn der Angler zu Fuß ins Wasser geht und seinen Köder im Wasser stehend auswirft, solange der durchschnittliche Wasserstand des Balaton über 80 cm (www.hydroinfo.hu) ist. Jeden Verstoß diesen Regulierung gilt als Verstoß der Angelordnung am Plattensee! 

38. Die Benutzung eines Futterbootes mit Fernbedienung ist verboten. Als Ausnahme gilten Angler die eine gültige Karte besetzen, die ihnen das Hineinschleppen/Hinentragen Methode erlaubt und sich gültig eingecheckt haben.

39. Zu schleppen ist mit einer, in der Hand gehaltenen Rute erlaubt.

40. Auf gefrorenen stillen Wasseroberflächen ist Eisfischen nur möglich, wo dies nicht verboten ist und wenn das Eis mindestens 10 cm dick ist, und schmilzt oder bewegt sich nicht. Der Angler muss das Loch nach Beendigung des Angelns deutlich markieren.

 

e) Weitere Beschränkungen

 

41. Es ist obligatorisch, die mit Codenummern gekennzeichneten Fischarten im Anglertagebuch mit Verwendung der entsprechenden Codenummer anzumelden.

42. Die Einhaltung gelegentlicher, regelmäßiger Fangverbote, die während der Angelwettbewerbe verhängt werden, ist obligatorisch.

43. Wenn man in der Nacht oder bei schlechter Sicht angelt, muß er die Angelplatz am Ufer oder die Wasserfahrzeuge und Angelstege beleuchten mit einem Licht, das aus jedem Blickwinkel sichtbar ist.

44. Das Angeln und Bootfahren innerhalb der mit gelben Bojen markierten Schutzgebiete ist verboten! Die Liste der ausgewiesenen Bereiche finden Sie auf der Website www.balatonihal.hu.

45. Das Angeln vom Ufer oder einer Plattform aus ist am Plattensee vom östlichen Ende des Strandes bei Örvényes in Richtung Tihany bis zur Westgrenze der Küste des Tihany Yacht Club mit Ausnahme des MOHOSZ-Steinpiers verboten.

46. Das Sonar (Fischradar) kann ganzjährig genutzt werden.

47. Die Regeln für den Ersatz verlorener Karten finden Sie im entsprechenden Menüpunkt auf der Seite www.balatonihal.hu.

48. Die Bedingungen für die Erteilung der vorherigen schriftlichen Zustimmung, die für den Betrieb von Angeltourismus-Dienstleistern erforderlich ist, sind in § 23/D CII 2013 festgelegt. Das Gesetz kann im entsprechenden Menüpunkt der Seite www.balatonihal.hu nachgelesen werden.

 

III. Fischschutzbestimmungen

 

49. Es ist verboten, absichtlich für jede Fischart zu angeln, die unterhalb der Größenbeschränkung ist (im Fall, wenn die Art durch Größenbeschränkung geschützt ist) oder die durch Schonzeit, zum Zeitpunkt der Fischerei geschützt ist, auch wenn der Angler die Fisch wieder frei lässt! Wenn der Angler diese Fische wiederholt und unabsichtlich fängt, soll er eine andere Fangmethode wählen oder Angelplatz wechseln.

50. Beim Angeln mit lebendigem oder totem Köderfisch oder Fischstücken, dürfen nur Einzelhaken verwendet werden! Die Verwendung von Doppelhaken und Drillingen ist verboten um die nachwachsenden Fische zu schützen! Die Welsangelmethoden mit lebenden Köderfischen von mindestens 15 cm gelten als Ausnahmen.

51. Bezüglich der lebenden Fische, die Sie freisetzen möchten oder die der Mengenbegrenzung unterliegen und freigesetzt werden müssen: Es ist verboten, sie auf den Boden, Stein oder Beton zu legen!

52. Die regelrecht gefangenen, mit Größenlimitation geschützten Fische, die mitzunehmen sind, sollen vom Angler noch am Ufer schnell und schonend getötet werden. Es ist verboten, lebende Fische zu transportieren!

53. Es ist verboten, den gefangenen, ins Fischnetz gelegenen, auf das Seil gebundenen Fisch umzutauschen, später zurückzulassen. Der zurückzulassende Fisch muss sofort nach dem Fang ins Wasser gelassen werden.

54. Einen Fangbeutel zu verkaufen und zum wirtschaftlichen Ziel zu tauschen ist verboten!

55. Der Angler darf seinen Fang nicht verschenken, und er muss seinen Fang ausschiesslich in/an seinem eigenen Setzkescher oder Stringer lagern! Angler dürfen die Beute am Ufer nicht verschenken, und sie müssen die ausschiesslich in ihrem eigenem Setzkescher oder Stringer lagern! Es ist ebenso verboten den Fang durch einen zweiten Person transportieren zu lassen vor dem Ende der Angelzeit.

56. Wenn man mehrere Tage hintereinander angelt, darf der Angler (in seinem Besitz in Wasserfahrzeugen oder am Angelplatz) höchstens die Menge an Fischen behalten, die für 2 Kalendertage erlaubt sind (z. B. höchstens 6 Stück Zander), falls der Angler hat diese Fische unter Einhaltung der Fangbeschränkungen gefangen und er hatte diese im Fangtagebuch gebucht, aber nicht länger als 48 Stunden. 

57. Setzkescher oder Käfige aus Metall oder Draht dürfen nicht benutzt werden.

58. Es ist verboten, eingeworfene Angelruten unbeaufsichtigt zu lassen oder die Aufsicht einer anderen Person zu überlassen!

Die Angelausrüstung gilt als beaufsichtig in folgenden Fällen: 

a.       Der Angler hält sich innerhalb von 50 m Reichweite von seine Ruten auf und kann auf das Signal des Bissanzeigers sofort reagieren und mit dem Drill unmittelbar beginnen.

b.      Der Angler hält sich an dem Wasser auf, um den Fisch zu drillen, freizusetzen, zu füttern oder (im Fall eines Besitzes einer Erlaubnis) seine Montage hinein zu schleppen.

59. Am Tag der Fischbesatzes ist es verboten innerhalb eines Radius von 200 m vom Ort des Besatzes zu angeln.

 

IV. Ethische Standards

 

60. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.

61. Bei allen Angeln, bei denen Sie große Fische (über 5 kg) fangen können, bitten wir Sie, eine Fischmatte zu verwenden. Wenn keine Fischmatte vorhanden ist, wird empfohlen, alle großen Fische, die Sie freisetzen möchten oder die freigesetzt werden müssen, beim Uferangeln auf nassem Gras oder nassem Stoff zu platzieren. Beim Bootsangeln Bitte halten Sie sie in einem Kescher oder in Ihrer Hand, indem Sie sie immer über dem Wasser halten.

 

V. Landnutzungs- und Umweltschutzvorschriften

 

62. Es ist verboten, auf verschmutzten Angelplatz Angeln zu beginnen oder fortzusetzen. Nach dem Fischfang muss der Platz sauber hinterlassen werden.

63. Es ist verboten, den Fangbeutel am Ufer oder auf einem Wasserfahrzeug zu putzen.

64. Es ist obligatorisch, die örtlichen Hafenvorschriften und die auf einer Tafel angezeigten örtlichen Fischereivorschriften und Landnutzungsvorschriften an den einzelnen Küsten einzuhalten! Bei Verstoß gegen die Hafenordnung kann die Bereichskarte entzogen werden!

65. Das Platzieren einer Boje oder Stange im Balaton-Bett ist nur während der Angelzeit zulässig. Der Fischer ist verpflichtet, diese nach dem Ende der Angeln zu entfernen, mit Ausnahme der Markierungsstangen, die kein Navigationshindernis darstellen.

66. Es ist verboten, Pflanzen im Wasser und am Ufer zu beschneiden, zu beschädigen und das Gebäude zur Uferbefestigung aufzulösen, zu beschädigen.

67. Es ist nicht erlaubt einen Angelplatz zu reservieren. Als Ausnahme gilten Pfeiler mit offizieller Erlaubnis und Privat besessene Seeufern.

 

VI. Besondere Anforderungen für kombinierte und zusammengeführte Gebietskarten

 

68. Die von MOHOSZ ausgestellten nationalen zusammengeführte Gebietskarten gelten hinsichtlich der territorialen Gültigkeit und anderer Privilegien als Wasserfahrzeugkarten.

69. Von HOFESZ und RDHSZ ausgestellte zusammengeführte Gebietskarten gelten hinsichtlich der territorialen Gültigkeit und anderer Privilegien als Küstenkarten.

 

VII. Verstöße mit hoher Priorität und geltende Sanktionen

 

70. Im Falle eines offensichtlichen oder wiederholten Verstoßes kann der beleidigende Angler für einen längeren Zeitraum vom Kauf der Balaton-Gebietskarte ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann der Angler nach Ablauf des Verbots die Gebietskarte nur noch einmal im Zentrum von BHNp Zrt erworben. Die Prioritätsverstöße, die den Widerruf und das Verbot des Kaufs einer Gebietskarte rechtfertigen und die Dauer des Verbots:

Strafen für eklatante und wiederkehrende Verstöße gegen die Vorschriften

Tat

Verbot, ein Bereichskarte zu kaufen

Verbrechen im Zusammenhang mit Fischen oder Angeln (z. B. Diebstahl von hohem Wert, Wilderei, Tierquälerei)

3-5 Jahre

 

Ablehnung oder Abneigung gegen die Umsetzung der Maßnahmen eines Gerichtsvollziehers

Transport oder der Versuch, lebende Fische über der Größenbeschränkung zu transportieren

Verstoß gegen Maximalmaßbeschränkungen:

Markierung, Verstümmelung von Fischen

Verstoß gegen Quantitative Fangbeschränkungen:

1-5 Jahre

Nicht autorisiertes Fischen einer Person unter Verbot:

1 bis 5 Jahre, aber mindestens die doppelte Dauer des Verbots

 

Verletzung durch eine Fischereibehörde festgelegt:

1 bis 3 Jahre, aber zumindest die Dauer des Verbots

 

Verstoß gegen die Regeln der  Fangbuchführung (Fälschung oder Änderung der eingegebenen Daten, Fehler bei der Eingabe eines oder mehrerer Fische) oder eine erhebliche Abweichung zwischen eingegebenem und tatsächlichem Gewicht

1-3 Jahre

Beibehaltung von Fischen, die durch Schonzeit geschützt oder gesetzlich geschützt oder nicht fangbar sind.

Verstoß gegen Mindestmaßbeschränkungen:

Abgeschlossener oder versuchter Transport von lebendem, mit Größenbeschränkung geschützte Fischen

Verwendung von mehr als 4 Ruten:

Verletzung des Bootsangelnverbots im April:

1-5 Jahre

Beibehaltung von einheimischen Fischen im Besitz eines Hineinschleppen/Hineintragen-Jahreskarte:

Hineinschleppen ohne gültige Karte für diese Methode:

Sonstige Verstöße gegen lokale Fischereivorschriften:

3 Monate bis 1 Jahr

Bei mehrere eklatanten Verstößen können die Verbotszeiten kumulativ sein!

 

Wiederholung: Wenn ein Angler wiederholt einen der oben aufgeführten eklatante und wiederkehrende Verstöße gegen die Vorschriften begeht (nachdem er dafür bestraft wurde), wird die Dauer des Verbots das Doppelte des Originals betragen.

Wenn ein Angler für eine Tat bestraft wird, die hier nicht aufgeführt ist, und innerhalb der nächsten 3 Jahre jegliche Art von Verstoß begeht, wird er für 2 Jahre verboten.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

71. Der Aussteller der Gebietskarte und die Angelorganisation als juristische Person haften nicht für Unfälle und Schäden in den von ihm verwalteten Gebieten und schließen ihre Haftung für Schadensersatz aus.

72. Angler dürfen Geräte, die an der Küste, in Angelgebieten, Angel- und Wasseranlagen aufgestellt sind, ausschließlich auf eigenes Risiko verwenden.

73. In anderen Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, das Bürgerliche Gesetzbuch, Gesetze zur Fischerei, zum Fischereimanagement, zu Fischschutz-, Umwelt- und Naturschutzgesetzen sowie Gesetze zu Strafverfolgungsmaßnahmen und MOHOSZ-Vorschriften sowie die Regeln des Anglervereins Disziplinarvorschriften sind anzuwenden.

Siófok, 10.01.2024. 

Regelungen des Fischens mit Hineinschleppen (Hineintragen) des Köders am Plattensee

(Empfehlung) 

Die Angelordnung der Plattense muss von jedem Person befolgt werden, die ein "Behúzós területi jegy" gekauft hat, eine spezielle Bereichskarte für die Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Mehode (Jahres-, Wochen- oder 72 Stunden-Karte). (nachfolgend bezeichnet als: Boilie-Angelkarte) Der Angler ist auserdem verpflichtet, die Bestimmungen der Angelordnung der Plattense und die unter Punkt 37 aufgeführten Regeln einzuhalten. Jegliche Verletzung dieser Regelungen gilt als Verletzung der Fischereiordnung am Plattensee und kann zum Einzug des Gebietsscheines oder zum Verbot des Erwerbs eines Gebietsscheines zu Folge haben. Unser Ziel ist es, durch die genaue Regelung der Methode des Hineintragens des Köders (Boiliefischen) den besonderen Naturwert bildenden Bestand der Großkarpfen des Plattensees wesentlich wirkungsvoller zu schützen, die Aussiedlung und Vermarktung der Großkarpfen ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir die Zusammenarbeit mit den Anglern der Sektoren. Die praktischen Teile der Methode wurden auch mit ihnen gemeinsam ausgearbeitet.

 

 

1. Allgemeine Regelungen

 

 

1.1. Ziel der Methode des Hineinschleppens (Hineintragens) des Köders, Friedfische zu fangen, sie zu messen und abzuwiegen, fotografieren und schließlich schonend zurückzusetzen.

 

1.2. Als Hineinschleppen oder Hineintragen gilt es die Methode, wenn die Köder vom Angler unter Anwendung von technischen Mitteln (z. B. Boot, Futterboot, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne Wurf im Wasser laufend oder schwimmend zum Angelplatz befördert wird. Dabei wartet der Angler am Ufer oder auf einem, mit dem Ufer in Verbindung stehenden Angelplattform auf dem Biss. Es gilt auch Hineinschleppen oder Hineintragen, wenn der Angler im Wasser  laufend die Montage letztlich mit einem Wurf kombiniert zum Angelplatz befördert, wenn der durchschnittlicher Wasserstand am Plattensee über 80 cm ist. (www.hydroinfo.hu).

 

1.3. Auf der Grundlage der oben aufgeführten Prinzipien hat der Angler im Besitz einer Karte für die Methode des Hineintragens des Köders die Regelungen des schonenden  Umganges im Falle aller gefangenen Fische stets einzuhalten (Siehe Punkt 3).

 

1.4. Die Methode des Hineintragens des Köders ist in folgenden Fällen möglich:

 

1.4.1. Organisationen (Campings, Selbstverwaltungen) die eine unmittelbar am Ufer liegende Immobilie besitzen oder bewirtschaften, können auf dem eigenen Gebiet Angelplätze für die Methode des Hineintragens des Köders markieren. Zeiten für die Ausübung dieser Methode können sie auf der Webseite boiliebalaton.hu in einem Platzreservierungssystem bestellen. Das Platzreservierungssystem ist für jeden zugänglich.

 

1.4.2. Besitzer der Seegrundstücke können - falls sie über das erforderliche Gebietskarte verfügen - mit dem Hineinschleppen/Hineintragen Methode auf ihrem Grundstück angeln, müssen jedoch einer Meldepflicht nachkommen. Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite boiliebalaton.hu auf der Anmeldungsebene unter Angabe der genauen Adresse (Straße, Hausnummer) der GPS-Koordinaten und dem Zeitpunktes des Angelns. Den Platz dürfen sie für eventuelle Gäste weitervermitteln, für die Meldepflicht und dafür, dass die Gäste eine für die Methode gültige Karte besitzen hat der Besitzer der Immobilie (der Registrator der Angelstelle für die Methode des Hineintragens des Köders) ebenfalls volle Verantwortung.

Wenn es zur Verletzung der Regelungen kommen sollte, werden wir gegen den Betreffenden rechtlich vorgehen, und verbieten ihm die Anwendung der  Methode des Hineintragens des Köders an der jeweiligen Angelstellstelle. An diesen Angelstellen ist die Anwendung der Methode – je nach Willen des Grundstückbesitzers – eher von privater Art. Es kann aber auch Teil des im vorigen Punkt beschriebenen öffentlichen Systems sein. Der Immobilienbesitzer, der für die Methode des Hineintragens des Köders registriert und die hierfür notwendige Karte erworben hat stimmt gleichzeitig zu, dass die Kontrolle durchführende Personen nach vorheriger Absprache das Grundstück betreten und die Angelstelle überprüfen dürfen.

 

1.4.3. Die Methode des Hineintragens des Köders darf auf der freien, öffentlichen Uferbereichen ebenfalls angewendet werden, allerdings nur außerhalb der Badesaison. Dabei ist es wichtig, dass der Angler den Platz nicht im Voraus bucht. Nach der geltenden Ethik darf ein Angler die öffentlichen Plätze frei benutzen. Wenn er jedoch den betreffenden Angelplatz eingenommen hat, darf am selben Platz kein weiterer Angler fischen. Nur wenn der zuerst den Platz benutzende Angler das Fischen beendet und den Platz verlassen hat. Die Meldepflicht besteht auch in diesem Fall, wie es in den vorigen Punkten beschrieben wurde, allerdings nur nach Einnahme des Angelplatzes. Der Angler trägt auch hier die Verantwortung für Sauberkeit und Hygiene des Angelplatzes. In Sachen des Daueraufenthalts am Angelplatz (Zelten, Schlafen im Freien) ist an den Betreiber des öffentlichen Geländes zu wenden. Die von ihm vorgeschriebenen Verordnungen sind stets einzuhalten. 

 

1.4.4. Der Dienstleister, der den Angelplatz zur Verfügung stellt, kann seine Tätigkeit mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gemäß § 23/D des Gesetzes 2013 CII fortsetzen, dessen Bedingungen im entsprechenden Menüpunkt auf der Seite www.balatonihal.hu nachgelesen werden können.

 

1.5. Die Methode des Hineintragens des Köders darf an den öffentlichen Geländen (freie Badestellen) von der Eisschmelze bis 31. Mai bzw. vom 15. September bis zum Zufrieren des Sees von 0:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden.

 

1.6. Ein Verstoß gegen die örtlichen Bestimmungen der buchbaren Plätze für das Karpfenangeln (Hineinschleppen/Hineintragen-Methode) gilt als Verstoß gegen die Fischereivorschriften des Plattensees.

 

1.7. Bei einem eklatanten Verstoß gegen die Fischereiordnung auf einem Grundstück direkt am Wasser kann die Ausübung des Hineinschleppen/Hineintragen-Methode unter Angabe der genauen Koordinaten zur Abgrenzung des jeweiligen Uferabschnitts untersagt werden.

 

1.8. Die 7-Tages-Bereichskarte ist bis zum Ende von 168 Stunden ab dem Check-in-Datum gültig. Die Startzeit des Check-in kann auf den ersten Tag der Gültigkeitsdauer der Karte oder 1 Tag davor festgelegt werden. Zum Beispiel kauft der Angler am 1. März um 13:00 Uhr eine 7-Tages-Boilie-Angeltkarte, das für 7 Kalendertage, 2.-3.-4.-5.-6.-7.-8. März, gültig ist. In diesem Fall kann der Angler wählen, ob er seinen Check-in am 1. März ab 14:00 Uhr beginnen möchte. Zu diesem Zeitpunkt ist das Ticket vom 1. März, 14:00 Uhr bis zum 8. März, 14:00 Uhr gültig.

1.9. Der Boilieangler ist verpflichtet, sich vor Beginn der Angelsession online einchecken. Das Aufstellen einer Markierungsboje und das Füttern der Angelstelle gehören ebenfalls zum Angeln. Beim Einchecken ist die tatsächlich am See verbrachte Zeit anzugeben, die mindestens 1, höchstens 8 Tage betragen kann.

 

1.10. Im Bereich des reservierten Angelplatzes ist das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens für den gültigen Buchungszeitraum mit dem Aufstieg des Eigentümers / Betreuers des Gebiets erlaubt.

 

1.11. Der Boilie-Angler ist verpflichtet, alle mit dem Hineischleppen-Methode gefangenen einheimischen Fische während der eingecheckten Zeitraum im Balaton Frei zu lassen. Es ist verboten, außerhalb der eingecheckten Zeitraum gefangenen Fisch während der eingecheckten Zeitraum auf dem Angelplatz zu halten!

 

1.12. Mit einem gültigen Check-In und einem Boilie-Angelkarte darf der Angler keine einheimischen Fische halten, auch wenn er ein normales Bereichskarte besitzt.

 

1.13. Jedes gefangene Karpfenexemplar, das 20 kg oder mehr erreicht, muss vom Karpfenangler telefonisch gemeldet werden. Melden Sie den Fang wie beschrieben: und lagern Sie den Fisch, bis unser Kollege eintrifft:
- Wenn Sie eine schwimmende Wiegeschlinge haben und es möglich ist, den Fisch unbeschädigt zu lagern (die Wellen drücken den Fisch nicht an Steine oder andere Gegenstände). An Wochentagen von 08:00 bis 16:00 Uhr rufen Sie bitte +36 30 200 8497 an. Außerhalb dieser Zeit senden Sie bitte eine SMS an dieselbe Nummer.

Sollten Sie innerhalb einer halben Stunde keine Rückmeldung erhalten, sind Sie verpflichtet, den Fisch so schnell wie möglich nach einem kurzen Foto-Shooting und Wiegen wieder in den Plattensee zurückzusetzen. In diesem Fall fotografieren Sie bitte beide Seiten des Fisches und senden Sie die Bilder, das genaue Gewicht sowie den Ort und die Uhrzeit des Fangs (Datum, Stunde, Minute) an die E-Mail-Adresse ugyfelszolgalat@balatonihal.hu. (Wenn es um einen absoluten Rekord am Plattensee geht, warten Sie unbedingt auf die Rückmeldung unseres Kollegen.)

 

1.14. Bitte informieren Sie unser Unternehmen (06 30 350 3333), wenn Sie einen Graskarpfen, einen Silberkarpfen oder einen Marmorkarpfen fangen und ihn nicht behalten möchten, wir kümmern uns um den Transport. Wir sorgen für den Abtransport der Fische.

 

 

2. Regelungen des Angelns mit der Methode des Hineintragens des Köders

 

 

2.1. Der Angler darf mit 2 Angelruten, je ausgerüstet mit einem Einzelhaken angeln. Der leblose Köder am Haar angeboten gilt als vorgeschriebene Richtlinie.

 

2.2. Angler, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen das Hineinscleppen/Hineintragen-Methode nur unter erwachsenen Aufsicht üben.

 

2.3. Vom 1. April bis 30. April der Angler, der eine Karte gekauft hat, die ihn berechtigt für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode, und sich gültig eingecheckt hat, bekommt eine Befreiung von Punkt Nr. 33. der Fischereiverordnung für den Plattensee. In dieser Zeit darf er in den folgenden Fällen im Boot bleiben:

a) Drillen oder Freisetzen der Fische

b) das Angelplatz füttern

c) auf der Suche nach einem Angelplatz oder beim Hineinschleppen.

 

2.4. Die Benutzung eines Köderbootes ist verboten. Als Ausname gilten Angler die eine gültige Gebietskarte besetzen, die ihn für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode berechtigt und sich gültig eingecheckt haben.

 

2.5. Die Anwendung von geflochtenen Schnüren als Hauptschnur ist untersagt. Die Anwendung von Leadcore (Gegen Muscheln beständige Schnüre mit Bleikern) ist nur in einer Länge von höchstens 1 Meter erlaubt. Wir bitten außerdem alle Angler, die das Hineinschleppen/Hinentragen Methode anwenden, eine Hauptschnur mit einer Dicke von mindestens 0,35 mm sowie die muschelresistente Vorfachschnur mit einer Dicke von mindestens 0,50 mm und einer maximalen Länge von 40 Meter zu verwenden!

 

2.6. Bei Verwendung einer Drop Off-Montage ist die Verwendung eines Bleigewichts verboten! Bleigewichte können nur mit Inline- oder Running-Rig-Lösungen verwendet werden. Die seitlich hängende Blei kann halbfest verschiebbar sein, sodass sie nur im Falle eines Bruchs zurückgelassen werden kann. Die Verwendung unterschiedlicher Drop Off  Bleiclips ist nicht gestattet.

 

2.7. Der Angler ist verpflichtet, zu versuchen, das verhakte Endmontage zu befreien, und wenn er keinen Erfolg hat, muss er die Leine so nahe wie möglich an dem Haken abschneiden, sofern die Wetterbedingungen dies zulassen.

 

2.8. Die Benutzung von Echoloten ist gemäß Fischerei-Ausführungsgesetz erlaubt.

 

2.9. Erlaubt sind nur Boote mit elektrischem Antrieb.

 

2.10. Das Angeln darf auf der registrierten Fläche, innerhalb der vermeintlichen Markierung erfolgen.

 

2.11. Die Angelgeschirre dürfen nur winkelrecht zum Ufer hineingetragen hinein getragen werden. Eine seitliche Abweichung ist nur innerhalb der vermeintlichen Markierung des Angelplatzes möglich. Andere Angler dürfen dabei nicht gestört oder behindert werden.

 

2.12. Es dürfen 2 bewegliche Markierungsbojen je Angler benutzt werden. Die Bojen müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ausgeleuchtet werden.

 

2.13. Innerhalb einer Radius von 40 Metern um die Boje bzw. in 80 Meter Breite zwischen Boje und Ufer darf sich nur  der den Angelplatz registrierte Person befinden, bzw. die Person, der vom Angler die Erlaubnis hierfür erteilt wurde. Boilie-Anglern ist es nicht gestattet, in offenen öffentlichen Bereichen am Wasser (offene Strände) direkt nebeneinander zu campen. Kein anderer Angler darf in einem Umkreis von 40 Metern um den Markierungsboje oder zwischen dem Boje und dem Ufer fischen. (Siehe Abbildung unten.) Der nächste Boilie-Fischer kann seitlich in der nächsten Entfernung von 40 Metern sein, so dass ein Angler, der vom Ufer aus wirft, ebenfalls angeln kann. In privaten Bereichen (Campingplätze, Grundstücke am Wasser) können Angler in Übereinstimmung mit den örtlichen Landnutzungsvorschriften nebeneinander sitzen.

 

2.14. Die Beförderung des Angelgeschirres kann mittels Wurf vom Ufer, mittels Hineintragen, mittels Futterboot oder mittels Boot erfolgen.

 

2.15. Die maximale Entfernung der Hineinschleppen der Köder kann sein:

Westlich des Hafens des Balatonfűzfő Angelvereins (Balatonfűzfői Horgász Egyesület) zum Hafen von BHNP Zrt. in Keszthely: 350 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.

Alle anderen Küsten: 450 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.

 

2.16. Es ist VERBOTEN, die eingewurfene Angelruten ungeschützt zu lassen und von einer anderen Person beaufsichtigen zu lassen! Im Falle der Anwendung der Methode des Hineintragens des Köders gilt als bewachtete, unter Aufsicht stehender Angelplatz – wenn der Angler solche Bissanzeiger verwendet, die den Biss auch aus weiterer Entfernung wahrnehmen lassen – in folgenden Fällen:

a) Der Angler befindet sich innerhalb 50 Metern von seiner Angelausrüstung entfernt.

b) Der Angler befindet sich im Wasser um einen Fisch zu drillen zurückzusetzen, oder den Angelplatz zu füttem.

 

2.17. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.

 

 

 3. Regelungen des schonenden Umganges

 

 

3.1. Einheimische Fische dürfen nicht eingelagert oder entgenommen werden! Verbot gilt auch für die Lagerzeit in der Nacht!

 

3.2. Im Sinne des schonenden Umganges müssen die oben genannten, gefangenen Fische nach Fotografieren, Messen und Anwiegen sofort zurückgesetzt werden.

 

3.3. Um dem schonenden Umgang gewähr zu leisten, müssen Angler über folgende Mittel und Ausrüstung verfügen:

a) Große, gut gepolsterte, wasserbeständige Karpfenmatraze in guter Qualität und mit starrer Seite, auch „Carp Cradle” genannt.. (Für die kurze Aufbewahrung der Fische muss eine nasse Karpfenmatraze benutzt werden).

b) Dicht gewebter, engmaschiger Unterfangkescher in 90x90 cm Größe.

3.4. Es ist verboten, Karpfen unter 70 cm an Land zu bringen! Karpfen dieser Größe müssen unmittelbar nach einem möglichen Fotografieren am Fangort in den Plattensee entlassen werden. Nachdem Sie einen Karpfen von einem Boot aus gedrillt haben, können Sie den Fisch zum Photographie auf folgende Weise zum Ufer transportieren:

a) Nach dem Aushaken kann der Karpfen in einem Karpfen-Sack der sich ins Wasser befindet, so getrollt werden, dass der Kopf des Karpfen in Fahrtrichtung zeigt.

b) Nach dem Aushaken kann der Karpfen auf einer Karpfenmatte mit starrer Seite („Carp Cradle”) transportiert werden und muss ständig mit frischem Wasser bewässert werden.

c) Nach der Ankunft am Ufer dürfen die Fische nur mit einer schwimmenden Wiegeschlinge in eine Karpfenmatte mit fester Seitenwand, die an der Uferkante aufgestellt ist, umgesetzt werden. Daher ist es strengstens verboten, den Fisch in einem Kescher ohne Verwendung einer schwimmenden Wiegeschlinge am Karpfenmatte zu bringen oder zu heben!

3.5. Der Karpfen, der auf eine der oben genannten Weisen zum Ufer transportiert wird, sollte nach einem kurzen Photographie und Wiegen (falls erforderlich) sofort und sanft im Wasser freigesetzt werden.

3.6. Wenn ein Karpfenangler mit einem „Hineinschleppen/Hineintragen“ Jahreskarte einen Fisch einer anderen einheimischen Art (z. B. Wels, Hecht, Zander) fängt, muss der Fisch vom Boot aus nach dem Aushaken freigelassen werden. Es ist verboten, diese Fische ans Ufer zu tragen.

 

3.7. Die Markierung oder Verstümmelung der gefangene Fische ist strengst UNTERSAGT.  Im Falle der Verendung des Fisches zufolge der fahrlässigen Handlung des Anglers ist der Betreiber des Angelreviers berechtigt, Schadensersatz gegenüber dem Angler zu erheben. Der gefangene Fisch darf ausschließlich vom Zuständigen der Gesellschaft mit der gängigen Methode markiert werden, um bei einem künftigen Fang über Wandern und Wachstum des Fisches Informationen zu erhalten.

 

 

Die Fotoaufnahmen von den gefangenen Fischen können auf der Webseite www.boiliebalaton.hu unter dem Bilderbuch Karpfen veröffentlicht werden. Wir bitten alle Anglerkollegen, senden sie uns die Aufnahmen von Großkarpfen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen. Die E-Mail Adresse lautet ugyfelszolgalat@balatonihal.hu. Die Fotos werden wir gerne hochladen.

  

 

In Angelegenheiten, die nicht in der Boilie-Fischerei-Ordnung für den Plattensee geregelt sind, gelten die aktuellen allgemeinen Fischerei-Vorschriften und für Angler im Sinne der vorstehenden Regel die Bestimmungen des vom Amateur-Boilie-Angler-Klub herausgegebenen Ethikkodex.

 


Die Fischereiordnung tritt am 10. Januar 2024 in Kraft.

 

Schonmasse und Schonzeiten am Balaton

Die Schonzeiten beginnen um 0 Uhr am ersten Tag und enden um Mitternacht am letzten Tag. 

 

Man soll in Ungarn die Fische ohne der Schwanz messen!

 

Die Fischarten

Schonzeiten

 Schonmasse <

Bachforelle (Salmo trutta m. fario)

02.Oktober - 29. März

22 cm

Hecht (Esox lucius)

01.Februar - 30. April

45 cm

Rapfen (Aspius aspius)

01. März - 30. April

45 cm

Zander (Sander lucioperca)

01. März - 30. April

35 cm

Barsch (Perca fluviatilis)

01. März - 30. April

15 cm

Wolgazander (Sander volgensis)

01. März - 28. Juni

25 cm

Karpfen (Cyprinus carpio)  (Über 70 cm darf nicht behalten!)

02. Mai - 31. Mai

35 cm und 70 cm

Barbel (Barbus barbus)

15. April - 31. Mai

40 cm

Wels (Silurus glanis) 

02. Mai - 14. Juni

60 cm

Döbel (Leuciscus cephalus)

15. April - 31. Mai

25 cm

Aland (Leuciscus idus)

15. April - 31. Mai

20 cm

Nase (Chondrostoma nasus)

15. April - 31. Mai 

20 cm

Zährte (Vimba vimba)

15. April - 31. Mai

20 cm 

Ziege (Pelecus cultratus)

15. April - 31. Mai

20 cm

Quappe (Lota lota)

 Behalten ist verboten!

Alle grösse

Schleie (Tinca tinca)

 02. Mai - 14. Juni

 25 cm 

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