Die Angelordnung am Plattensee
Am Plattensee und auf seinem Wassersystem ist Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee (Siófok 8600, Horgony Str. 1.) berechtigt zu angeln. Die Angler am Balaton sollen -auber den Rechtsvorschriften- die Vorschriften der sich den örtlichen Verhältnissen anpassenden Angelordnung kennenlernen und sie einhalten, die in einigen Fragen strenger sind als die gültigen Rechtsvorschriften. Unkenntnis ist keine Entschuldigung.
Die Regeln des Angelns werden vor allem nach den Rechtsvorschriften zu einem § XLI.
des Fischereigesetzes 1997 vorgeschrieben. In zweiter Linie müssen die Spezialitäten vom Balaton zeigende Anordnungen eingehalten werden. In dritter Linie gehören solche ungeschriebenen, ethischen Regeln zum Angeln, die nicht übertreten werden dürfen.
Unsere Vorschriften streben dem echten Ziel des Angelns zu helfen: dem sportsmäßigen Fischfang, der schonenden Behandlung mit gefangenem Fisch, der kulturellen Freizeitaktivität, gesunder Ausspannung. Außerdem hatten wir vor ein solches Vorschriftsystem zu schaffen, das sich bestrebt, die Probleme der Angler am Plattensee zu lösen, versucht den Fischbestand im Balaton zu schützen und das anständige, sportsmäßige Angeln am wenigsten beschränkt.
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Am Balaton und auf seinem Wassersystem – auf Wassergebieten mit regionalen Erlaubnissen – darf nur mit gültigem staatlichem Angelschein und regionaler Erlaubnis geangelt werden.
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Vor Beginn des Angelns soll die lokale Angelordnung kennengelernt und während des Angelns eingehalten werden.
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Der Angler ist verpflichtet, auf die Aufforderung des Angel-Kontrolleurs (Polizist, Fischereibehörde, Fischwächter, Feld-Inspektor, Naturschutzwacht) seine Dokumente zum Angeln (Fangbuch, Personalausweis, gültige Angelkarte) vorzuzeigen und sein Fahrzeug muss kontrolliert werden lassen.
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01. März bis 31. März ist verboten mit Köderfisch, Fischstück und Kunstköder zu angeln und Rapfen, Hecht, Wels, Wolgazander, Barsch und Zander beizuhalten.
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01. April bis 30. April darf nur vom Ufer geangelt werden. Während dieses Zeitraums ist es verboten vom Wasserfahrzeug (Segelboot, Boot), von der Matratze, vom Steg ohne Einfahrt zum Ufer zu angeln.
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01. November bis 31. März ist verboten zum Schutz des ruhenden Fischbestandes Fischradar zu benutzen.
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01. November bis 31. März darf vom Wasserfahrzeug (Segelboot, Boot) nur zwischen 04-22 Uhr geangelt werden, Nachtangeln ist verboten. Begrenzung gilt am Ufer nicht.
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Von Erwachsenen dürfen täglich höchstens 5 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 3 St. zu einer Fischart gehören dürfen, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behalten werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 10 kg zu fangen.
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Von Jugendlichen dürfen täglich höchstens 3 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 2 St. zu einer Fischart gehören können, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behalten werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 5 kg zu fangen.
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Von Kinder-Anglern darf kein mit Größenlimitation geschützter Fisch gefangen werden, aber von den mit Größenlimitationen nicht geschützten Fischarten dürfen täglich 3 kg gefangen werden.
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Mit Tageskarte für einen Tag dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für einen Tag bestimmt sind.
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Mit 3-Tage- Karte dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für 3 Tage bestimmt sind. Tagesbegrenzung ist nach dem Gesetz gültig.
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Im Kleinen- Balaton darf täglich nur ein mit Größenlimitation geschützter Raubfisch gefangen werden.
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Bei Erwachsenen sind zwei Angelruten und bei einer Rute nur drei Haken zulässig.
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Bei Jugendanglern ist eine Angelrute mit zwei Haken zulässig.
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Von Kinder- Anglern darf mit einer Angelrute, einem Haken und nur Pose geangelt werden.
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Zu schleppen ist mit einer, in der Hand gehaltenen Rute erlaubt.
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Am Balaton ist nur das Fangbuch von Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee gültig, in das die gefangenen Fische eingetragen werden sollen.
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Jeder Angler ist verpflichtet, vor Beginn des Angelns den Tag ins Fangbuch einzutragen. Abfahrt mit Wasserfahrzeug (Segelboot, Boot) gilt als Beginn des Angelns, dann ist der Tag einzutragen.
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Die mit Größenlimitation geschützten Fische, sowie Aal, sollen gleich nach dem Fang ins Fangbuch eingetragen werden. Sonstige Fischarten ( Ziege ) sind am Ende des Angelns, aber vor Verlassen des Ufers ins Fangbuch einzutragen.
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Im Fangbuch soll Fangzeit der mit Größenlimitation geschützten Fische, sowie Aal, eingetragen werden ( Daten, Uhr, Minute ).
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Ins Fangbuch soll Fangplatz eingetragen werden, am Balaton gilt es als Siedlung, an deren Ufer der Angler angelt. Beim Angeln auf Wasser (vom Wasserfahrzeug: Segelboot, Boot) soll die Siedlung, aus deren Hafen der Angler abfährt, ins Fangbuch geschrieben werden.
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Ein gefangener Fisch, der Begrenzung nach ins Wasser zurückzulassen ist, muss auf schonende Art und Weise wieder ins Wasser zurückgelassen werden, wenn er verletzt oder tot ist
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Es ist verboten, gefangene Fische zu quälen. Gefangene Fische müssen bis zum Verlassen des Angelplatzes lebend gehalten werden oder getötet werden.
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Die regelrecht gefangenen, mit Größenlimitation geschützten Fische, die mitzunehmen sind, sollen vom Angler noch am Ufer schnell und schonend getötet werden. Es ist verboten, lebende Fische zu liefern!
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Es ist verboten, den gefangenen, ins Fischnetz gelegenen, auf das Seil gebundenen Fisch umzutauschen, später zurückzulassen. Der zurückzulassende Fisch muss sofort nach dem Fang ins Wasser gelassen werden.
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Einen Fangbeutel zu verkaufen und zum wirtschaftlichen Ziel zu tauschen ist verboten!
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Kein Fangbeutel darf vom Angler am Ufer beschenkt werden!
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Es ist verboten die Fangbeutel bis zum Angelnsende auf Angelnsplatz, im Wasserfahrzeug zu verarbeiten.
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Es ist verboten hineinzutragen oder mit anderem Gerät(Futterboot) zu bringen, Köder darf nur mit Werfen ins zu angelnde Gebiet gebracht werden.
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Der Angler ist verpflichtet, zeitweilige Verbote auf den Plätzen der Fischansiedlung einzuhalten.
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Es ist verboten, den Angelplatz während des Angelns zu verlassen, geworfene Angelrute ohne Aufsicht liegen zu lassen und ihre Aufsicht auf eine andere Person zu verlassen.
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Es ist streng verboten, sog. Angelmethode der Hechel und andere Methode zu verwenden, während der Haken auben in den Fisch gehängt wird.
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Es ist verboten von auben gehängten Fisch zu behalten.
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Man ist verpflichtet, in der Nacht und bei den beschränkten Sehverhältnissen den Angelplatz zu beleuchten.
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Wegen des Schutzes des einheimischen Fischbestands ist streng verboten Blaubandbärbling und Giebel in den Balaton hineinzulassen und damit zu ködern!
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Es ist verboten, Pflanzen im Wasser und am Ufer zu beschneiden, zu beschädigen und das Gebäude zur Uferbefestigung aufzulösen, zu beschädigen.
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Es ist verboten, auf verschmutzten Angelplatz Angeln zu beginnen oder fortzusetzen. Nach dem Fischfang muss der Platz sauber hinterlassen werden.
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Einen Platz zu reservieren ist verboten, mit Ausnahme von Stegen mit Erlaubnis.
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Es ist verboten, Fische im Balaton mit Nahrung von hohem Nährstoffgehalt und hohem Volumen (täglich über 2-3 kg) zu füttern.